Tag für die Pressefreiheit 03.Mai
"Auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für Demokratien sowie auf Verletzungen der Pressefreiheit wird jährlich am 3. Mai mit dem Welttag der Pressefreiheit aufmerksam gemacht.
Unabhängige und freie Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio und auch Internet) gehören zu den Grundrechten demokratischer Länder. Sie sollen die Öffentlichkeit unabhängig und zutreffend über aktuelle Entwicklungen informieren, Missstände aufzeigen und durch Kritik und vielfältige Diskussion zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen.
Diese Funktion ist insbesondere für freiheitliche Demokratien unverzichtbar. Um diese erfüllen zu können, muss die Medienlandschaft eines Landes frei, vielfältig und unabhängig von wirtschaftlicher oder politischer Beeinflussung sein."
Da es in Sachsen inzwischen verboten ist mit international gültigen Presseausweisen aus öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und Landtages oder auch aus sogenannten Bürgersprechstunden FREI zu berichten, ist es wichtiger denn je, unserer Justiz am heutigen Tage nochmals zu verdeutlichen, was unsere Gründungsväter einst im Grundgesetz verankerten und somit unwiderruflich auch für Richter klar stellte, dass die Pressefreiheit weder verhandelbar ist, noch durch irgendwelche Verwaltungsbeamte eingeschränkt werden darf.
Die Realität sieht leider ganz anders aus im offenbar inzwischen nicht mehr so freien Deutschland.

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